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Immobilienrecht

Der sichere Immobilienkauf in Italien. Wir begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess, von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsübertragung.

Planen Sie einen Immobilienkauf in Italien? Der Erwerb einer Immobilie im Ausland wirft viele Fragen auf. Wir begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess, von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsübertragung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im italienischen Immobilienrecht, um kostspielige Fehler zu vermeiden und Ihren Traum vom Haus in Italien zu verwirklichen.

Leistungen im Bereich Immobilienrecht

Kaufvertrag und Notar

Der Immobilienkauf in Italien erfolgt zwingend vor einem italienischen Notar. Der Notar prüft die rechtlichen Grundlagen, erstellt den Kaufvertrag und beurkundet die Eigentumsübertragung. Wir prüfen vorab den Kaufvertrag und die Grundbuchsituation, damit Sie genau wissen, was Sie kaufen und welche Belastungen auf der Immobilie liegen.

Grunderwerbsteuer und Nebenkosten

Beim Immobilienkauf in Italien fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an: Grunderwerbsteuer, Kataster- und Grundbuchgebühren sowie Notar- und Maklerkosten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Status des Käufers (Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz) ab. Wir informieren Sie im Voraus über alle anfallenden Kosten.

Grundbuchprüfung

Vor dem Kauf prüfen wir das italienische Grundbuch (Catasto und Conservatoria), um sicherzustellen, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist und keine Belastungen, Vorkaufsrechte oder andere Rechte Dritter bestehen. Dies ist besonders bei ausländischen Käufern ein kritischer Schritt, der oft vernachlässigt wird.

Eigentumsübertragung

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar muss die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgen. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Eintragung und stellen sicher, dass Sie als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen werden. Erst mit der Umschreibung ist der Kauf rechtskräftig abgeschlossen.

Warum Rechtsanwalt Perencin?

Als auf deutsch-italienisches Recht spezialisierter Rechtsanwalt kenne ich beide Rechtssysteme und die Besonderheiten des italienischen Immobilienmarkts. Ich prüfe Ihre Verträge, kläre offene Fragen und begleite Sie vom ersten Gespräch bis zur fertigen Eigentumseintragung – auf Deutsch und Italienisch.

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FAQ – Immobilienrecht

Ein Anwalt ist in Italien nicht gesetzlich vorgeschrieben, da der Notar die Beurkundung übernimmt. Der Notar vertritt jedoch nicht die Interessen des Käufers, sondern ist neutral. Ein eigener Anwalt prüft den Kaufvertrag, die Grundbuchsituation und klärt Risiken, bevor Sie unterschreiben.

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