StartseiteInformationen

Informationen

Wissenswertes rund um das deutsch-italienische Recht: Immobilienkauf in Italien, italienisches Erbrecht, internationale Scheidung und Verkehrsunfälle in Italien.

Immobilienkauf in Italien

Der Erwerb einer Immobilie in Italien wirft viele Fragen auf. Wir begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess, von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsübertragung. Vor dem Kauf prüfen wir das italienische Grundbuch (Catasto und Conservatoria), um sicherzustellen, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist und keine Belastungen bestehen. Die Grunderwerbsteuer beträgt bei Erstwohnsitz 2 %, bei Zweitwohnsitz 9 % des Katasterwerts.

Italienisches Erbrecht

Das italienische Erbrecht spielt eine Rolle, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte. Das Berliner Testament ist nach italienischem Recht nichtig. Der überlebende Ehegatte und direkte Nachkommen haben einen Freibetrag von 1.000.000 Euro. Das italienische Pflichtteilsrecht ist sehr stark: Ein Kind allein hat Anspruch auf die Hälfte des Erbes, mehrere Kinder gemeinsam auf zwei Drittel. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteil ein realer Anspruch auf das Erbe.

Internationale Scheidung

Bei der Auflösung einer Ehe zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit stellen sich oft Fragen, die eine eingehende Prüfung erfordern. Ohne Rechtswahl werden in Deutschland lebende deutsch-italienische Paare nach deutschem Recht geschieden. Das italienische Verfahren ist zweistufig: Erst die Trennung, dann die Scheidung. Seit 2015 kann die Scheidung nach 12 Monaten bei einseitigem Antrag beantragt werden, bei einverständlicher Scheidung bereits nach 6 Monaten.

Verkehrsunfall in Italien

Wenn der Unfall in Italien passiert, gilt italienisches Haftpflichtrecht. Das italienische Recht kennt den „danno biologico" (biologischen Schaden), der nach Alter, Verletzungsgrad und Dauerschäden berechnet wird. Die Ergebnisse können erheblich über den in Deutschland üblichen Schmerzensgeldsummen liegen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Unfalldatum. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit den italienischen Versicherungen.

FAQ – Kosten & Rechtsschutz

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und hängen vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit des Falls ab. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bei grenzüberschreitenden Fällen können zusätzliche Kosten für die Vertretung im jeweiligen Land anfallen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir die Kostenfrage besprechen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch — wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Rechtsanwaltskanzlei Perencin Bad Orb

Rechtsanwaltskanzlei Perencin

Ihr Partner für deutsches und italienisches Recht in Bad Orb. Persönliche und engagierte Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen.

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag – Freitag07:00 – 19:00 Uhr
  • Termine nach Vereinbarung
  • Vertretung in Deutschland & Italien

© 2026 Rechtsanwaltskanzlei Perencin · Alle Rechte vorbehalten

DatenschutzImpressum